Die Verbandspruchkammer von Floorball Deutschland musste sich zuletzt mit einer ungewöhnlichen Anzeige befassen. Ein Zweitligist hatte sich über einen Gegner beschwert, der den Hallenboden bespuckte. Und jetzt?
Wer kennt’s nicht? Der Gaumen füllt sich mit zu viel Spucke, der Boden ist rutschig oder was auch immer. Der Saft muss raus. Einem Team aus der 2. Bundesliga Nord / West war der Ausfluss seiner Gäste irgendwann dann aber doch zu lästig geworden.
Der Dachverband beschreibt die Situation umfassend: „Es ging um die Anzeige des permanenten Spuckens durch die Spieler des Gastteams auf den Boden in der Wechselzone. Dies wurde Seitens des Ausrichters gerügt und mit dem Ausüben des Hausrechts gedroht (sic), wenn dieses Verhalten nicht abgestellt wird.“
Letztendlich sei durch den Ausrichter ein Mülleimer mit einer Tüte zur Verfügung gestellt worden. Scheinbar hatte der spuckende Gegner aber seine Mühe diesen regelmäßig zu treffen. Nach Auffassung der Schiedsrichter habe es sich hierbei aber nicht um einen Regelverstoß gehandelt, der entsprechend Regelwerk hätte geahndet werden können.
Für eine nachträgliche Sanktionierung habe den Beteiligten laut Verband das ihnen vorgeworfene Verhalten – also provozierend neben den bereit gestellten Mülleimer zu spucken – nicht nachgewiesen werden können. Zudem sei hinsichtlich des fortgesetzten Spuckens des Gästeteams seitens der Schiedsrichter eine abschließende Entscheidung (keine Ahndung) erfolgt, so dass für eine Entscheidung durch die VSK kein Raum bestünde. Das Verfahren wurde eingestellt.
Nichtsdestotrotz habe die Verbandspruchkammer einen rechtlichen Hinweis an die Beteiligten gegeben. Nach ihrer Auffassung stelle das Spucken auf den Hallenboden, auch in der Wechselzone, ein unsportliches Verhalten dar. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, dass es einem Spieler oder einer Spielerin erlaubt, während eines Floorballspiels auf den Fußboden der Halle zu spucken – sei es nur in der Wechselzone. Der Ausspruch einer persönlichen Strafe sei also möglich.
Hier geht’s zur kompletten Meldung und Entscheidung des Dachverbandes.
Foto: Tatsuo Yamashita, Flickr